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   BGH, 08.02.1990 - IX ZR 273/88   

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https://dejure.org/1990,1825
BGH, 08.02.1990 - IX ZR 273/88 (https://dejure.org/1990,1825)
BGH, Entscheidung vom 08.02.1990 - IX ZR 273/88 (https://dejure.org/1990,1825)
BGH, Entscheidung vom 08. Februar 1990 - IX ZR 273/88 (https://dejure.org/1990,1825)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 19
    Haftung des Notars bei erneuter Beurkundung eines geänderten Vertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BNotO § 19 Abs. 1 Satz 2
    Haftung des Notars wegen unklarer Fassung einer Niederschrift

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1990, 1484
  • NJW-RR 1990, 729 (Ls.)
  • MDR 1990, 713
  • DNotZ 1991, 314
  • DNotZ 1991, 315
  • VersR 1990, 492
  • WM 1990, 944
  • DB 1990, 831
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.11.1958 - III ZR 167/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 08.02.1990 - IX ZR 273/88
    Denn die Grenze für ein rechtserhebliches Mitverschulden ist dann erreicht, wenn der Geschädigte das ihm zumutbare Maß an Aufmerksamkeit und Sorgfalt bei der Besorgung seiner Angelegenheiten aufgewandt hat (BGH, Urt. v. 17. November 1958 - III ZR 167/57, VersR 1959, 233 m.w.N.).
  • BFH, 06.12.1979 - V R 87/72

    Beim Wechsel zur Regelbesteuerung Vorsteuerabzug für Vorbezüge (einschl. des

    Auszug aus BGH, 08.02.1990 - IX ZR 273/88
    Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes ist die Lieferung eines landwirtschaftlichen Anwesens durch den besitzenden Verkäufer an den Erwerber, der das Anwesen selbst landwirtschaftlich nutzen will, nicht bewirkt, solange nach dem Kaufvertrag und dessen Durchführung die Pflicht des Verkäufers zur Übergabe des Anwesens aufgeschoben ist und der Verkäufer seine Eigentümerposition - ungeachtet der durch den Kaufvertrag eingegangen schuldrechtlichen Bindungen - voll ausschöpfen kann (BFHE 129, 425).
  • BFH, 13.03.1986 - IV R 1/84

    Bei Grundstückstausch im Rahmen der Flurbereinigung setzt sich die

    Auszug aus BGH, 08.02.1990 - IX ZR 273/88
    Sie werden also im einzelnen die tatsächlichen Umstände darzulegen haben, aus denen sich ergeben könnte, ob und wann sie das bis zum 1. Oktober 1982 noch anderweitig verpachtete Grundstück nach der Verhandlung vor dem Amt für Agrarordnung am 16. Oktober 1980 bereits vor dem 15. Mai 1984 in ihrem Betriebsvermögen angelegt haben (vgl. § 52 FlurberG; EStR 1981, Abschnitt 41 c, Nrn. 1, 2, BStBl 1982 I, Sondernr. 1/1982; BFHE 146, 538).
  • OLG Hamm, 27.07.2012 - 11 U 74/11

    Pflicht des Notars zur Aufklärung und Belehrung über das Entstehen von

    Zwar kann die notarielle Pflicht zur Rechtsbelehrung die steuerlichen Folgen umfassen, wenn die Vertragsbeteiligten einen zuvor von dem Notar beurkundeten Vertrag wegen der sich daraus ergebenden steuerlichen Nachteile aufheben (wollen) und denselben Notar mit der Beurkundung eines geänderten, diese Nachteile vermeidenden Vertrages beauftragen (Ganter, a.a.O., Rn. 1109 mit Verweis auf: BGH, NJW 1990, 1484, 1485).
  • OLG Koblenz, 11.02.2003 - 3 U 1706/01

    Schadensersatz wegen Amtspflichtverletzung bei der Beurkundung eines

    Sie durften vielmehr darauf vertrauen, dass der Beklagte zu 2) den ihm erklärten Willen der Vertragschließenden in der Niederschrift in rechtlich einwandfreier Form wiedergegeben habe, es sei denn, dass sich ihnen als juristischen Laien Zweifel daran aufdrängen mussten (vgl. dazu BGH NJW 1990, S. 1484, 1485).
  • OLG Naumburg, 29.01.1998 - 3 U 185/96

    Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung; Verletzung der Pflichten eines

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